Relevante Gesetze und Normen

Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
1.    Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
2.    Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3.    Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

DIN EN 12831-1; Heizlastberechnung; in der gültigen Fassung

Energetische Bewertung von Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast - Teil 1: Raumheizlast, Modul M3-3
Unter Heizlast versteht man in der Bautechnik die zum Aufrechterhalt einer bestimmten Raumtemperatur notwendige Wärmezufuhr. Sie wird in Watt angegeben. Die Heizlast variiert mit der Lage des Gebäudes, der Bauweise der wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsflächen und dem Bestimmungszweck der einzelnen Räume. Sie kann durch Wärmeschutzmaßnahmen verringert werden.
Die Ermittlung der Heizlast ist in der EN 12831 genormt. Nach der Heizlast richtet sich die von der Heizungsanlage zu erbringende Wärmeleistung.

DIN EN ISO 7730:2006-05

Ergonomie der thermischen Umgebung - Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischen Behaglichkeit (ISO 7730:2005); Deutsche Fassung EN ISO 7730:2005, Berichtigungen zu DIN EN ISO 7730:2006-05
PMV: Predicted Mean Vote - eine aus der Behaglichkeitsgleichung berechnete Größe, die angibt, wie viele Menschen ein Klima voraussichtlich als unangenehm bewerten
PPD-Indexes: projected percentage of dissatified - Unzufriedenheitsprozentsatz

DIN V 18599

Die Vornormenreihe DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ stellt ein Verfahren zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur Verfügung. Die Berechnungen erlauben die Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsgemäßen Heizung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebäuden notwendig sind.
DIN V 18599 dient als Grundlage für bedarfsorientierte Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ist dort entsprechend referenziert (Ausgabe 2018-09).

E DIN EN IEC 60675-3 VDE 0705-675-3:2019-01

Elektrische Haushalt-Direktheizgeräte – Prüfverfahren zur Bestimmung der Gebrauchseigenschaft Teil 3: Zusätzliche Bestimmungen für die Messung des Strahlungswirkungsgrades (IEC 59C/228/CDV:2018)

Gebäudeenergiegesetz GEG

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden.
Es führt die vorher geltenden Gesetze, das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze erlassen, welches das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht und weitere Gesetze ändert.
Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb (§ 1 Abs. 1). Der öffentlichen Hand soll dabei eine Vorbildfunktion zukommen (§ 4).

Ökodesign- Richtlinie Verordnung (EU) 2015/1188:

Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten („Ökodesign“) vom 28. April 2015. Die darin gestellten Anforderungen an Einzelraumheizgeräte besitzen seit dem 1. Januar 2018 Gültigkeit.

Thermische Behaglichkeit nach DIN 1946-2:1994-01

Thermische Behaglichkeit ist dann gegeben, wenn der Mensch Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftbewegung und Wärmestrahlung in seiner Umgebung als optimal empfindet und weder wärmere noch kältere, weder trockenere noch feuchtere Raumluft wünscht.

VDI 2067 Blatt 1:

Diese Richtlinienreihe behandelt die Berechnung der Wirtschaftlichkeit von gebäudetechnischen Anlagen. Sie gilt für alle Gebäudearten. Da die Berechnung des Energiebedarfs schrittweise erfolgt, ist die Richtlinienreihe in mehrere Blätter gegliedert.

VDI 2552 Blatt 1:

Liefert einen strukturierten Ansatz für die effektive Implementierung von BIM (Building Information Modelling) in die Prozesse des Planens, Bauens und Betreibens. Sie beschreibt dazu die heute bereits international bewährten Regeln der Technik, Erfahrungen und Entwicklungen bei der Anwendung von BIM.

VDI 3805 Blatt 1:

Beschreibt Grundlagen für den Produktdatenaustausch im rechnergestützten Planungsprozess innerhalb der Technischen Gebäudeausrüstung. Sie regelt das generelle Produktdatenmodell, die zugehörige Datensatzstruktur und die Beschreibung der Geometriedaten, der technischen Daten sowie gegebenenfalls der Mediendaten. Die Richtlinie fasst Erweiterungen und Korrekturen an der Richtlinienreihe VDI 3805 zusammen. Sie gilt in erster Linie für die Produkte und Komponenten der Heiz-, Raumluft- und Sanitärtechnik.

VDI 3805 Blatt 28:

Die Richtlinie beschreibt das hersteller- und EDV-System-unabhängige einheitliche Datenformat zur Bereitstellung der Katalogdaten für elektrisch- und gasbetriebene Strahlungsheizungen auf Basis der Richtlinie VDI 3805 Blatt 1.

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